- Gutachten zur Bestimmung des Verkehrswerts nach §194 BauGB bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, zur Vorlage bei Finanzamt und Behörden
- Kurzgutachten und Stellungsnahmen für außergerichtliche Einigungen oder interne Belange.
- Begleitung in einem Ankaufs- oder Verkaufsprozess.